Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund der erlassen Ausgangsbeschränkungen darf vorläufig das Haus / die Wohnung nur noch „bei Vorliegen von triftigen Gründen“ verlassen werden.
 

Ein dieser Gründe ist

die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten)“

Osteopathie stellt eine medizinische Behandlung dar. Deswegen bleibt die Praxis weiterhin geöffnet.

Sie erhalten vor Ihrem Termin bei mir eine schriftliche Bestätigung per Mail.

 

Wann sollten Sie ihren Termin verschieben:

  • Wenn Sie Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Heiserkeit etc. zeigen
  • Wenn Sie zur Risikogruppe zählen.

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