Neue Corona Regelungen - 3G gilt nicht für medizinische Einrichtungen

Ab dem 2. September gilt in Bayern die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Medizinische und therapeutische Dienstleistungen sind von der 3G Regel ausgenommen. Das heißt Sie müssen keinen Nachweiß einer Impfung, Genesung oder Testung erbringen.

Neues aus der Welt der Osteopathie, Medizin und meiner Praxis

Beginn Masterstudium

Am 20.03.20 beginnt das berufsbegleitende zweijährige Studium zum Master of Science in Osteopathy an der International Academy of Osteopathy in...

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