Maskenpflicht in Praxen wird aufgehoben

Ab 01.02.2023 wird die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften aufgehoben.

Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-bayern-hebt-landeseigene-maskenpflichten-mit-ablauf-des-31-januar-auf-bayerns/

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