Erstattung

Gesetzliche Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen als Satzungsleistung anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung, wenn der Osteopath eine Ausbildung nach BAO – Richtlinien absolviert und damit die Berechtigung zum Beitritt in einen Berufsverband erworben hat. Als Mitglied des Verband der Osteopathen e.V. (VOD) erfülle ich diese Vorrausetzungen.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, werden die Kosten in der Regel übernommen.

Eine Übersicht welche Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt finden Sie auf Osteokompass.


Private Krankenkassen

Die meisten privaten Krankenkassen, sowie die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine osteopathische Behandlung.
 

Bitte sprechen Sie vor der ersten Behandlung mit Ihrer Versicherung über die entsprechenden Modalitäten.